AGB

AGB - Verkaufs- und Lieferbedingungen des Rechnungsstellers

nachfolgend als "Wir" bezeichnet

Unseren Lieferungsgeschäften liegen nachstehende Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle weiteren Geschäfte, selbst dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird. Nachfolgend wird die Bezeichnung "Käufer" einheitlich für Besteller angewandt.

Vertrag

  • Unsere Angebote erfolgen auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich.
  • Werden uns über unsere Vertreter Aufträge erteilt, so sind die gemachten Vereinbarungen gültig, sofern wir nicht den Auftrag anderslautend bestätigen und akzeptieren. Eine schriftliche Auftragsbestätigigung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Gültig ist dann die Auftragsdurchschrift der Vertreter für das Zustandekommen des Auftrages.
  • Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen. Wir sind in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, woher uns derartige Tatsachen bekannt sind. Nebenabreden und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
  • Vertragspartner vom Käufer sind nur wir. Die Vertreter sind lediglich Mittler und für Differenzen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, nicht haftbar zu machen.
  • Durch uns oder unsere Vertreter vermittelte Speditionen und andere Leistungen, die nicht Bestandteil des Materiallieferungsvertrag sind, sind lediglich als zusätzlicher Service zu betrachten. Für diesen Service übernehmen sowohl wir, als auch unsere Vertreter, keine Haftung.

Preise

  • Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Lieferwerk, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

Lieferungen

  • Teillieferungen sind zulässig.
  • Sollten wir die angegebene Lieferzeit nicht einhalten können, so hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, nachdem er uns eine Nachfrist von mindestens 1 Monat eingeräumt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Frist beginnt mit Eingang der schriftlichen Benachrichtigung.
  • Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Schadens-ersatzansprüche - im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaige Unmöglichkeiten der Lieferung sind ausgeschlossen.

Gefahrenübergang

  • Die Gefahr geht nach Übernahme durch den Spediteur auf den Käufer über.

Gewährleistung und Haftung

  • Das zu verwendene Material wird in Farbe und Struktur möglichst einheitlich ausgewählt. Mustertreue kann nicht garantiert werden. Kleine Verschiedenartigkeiten in der Körnung, Abweichungen in Farbe und Struktur sind keine Materialfehler, sondern naturbedingt und können nicht beanstandet werden. Geringfügige Maß-abweichungen (+/- 1,5 cm bei Maßen bis zu 50 cm, darüber +/- 3 cm) berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei Fertigarbeiten betragen die Maßtoleranzen 1-2 mm, bei Unmaßplatten ca. 10% der Dicke.
  • Die Ware ist vom Käufer bei Erhalt der Ware unverzüglich auf Materialmängel oder Transportschäden zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben. 8 Tage nach Erhalt der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Nachträglich erhobene Beanstandungen bedürfen einer besonderen Überprüfung.
  • Von dem Käufer wird erwartet, dass er eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Beanstandung einräumt. Erweisen sie sich als berechtigt, so wird Haftung nur für die vorhandenen Mängel unter Ausschluss jeglicher zusätzlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund übernommen. Auch darüber hinausgehende Haftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
  • Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.

Zahlungen

  • Unsere Forderungen sind netto innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Barzahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art, oder andere Abzüge als die zuvorgenannten sind unzulässig.
  • Die Annahme von Wechsel und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.
  • In Abweichungen von den Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaigen Anweisungen des Käufers sind wir berechtigt zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlungen des Käufers erfüllt sind.
  • Unsere Zahlungsfristen sind genau einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzugszinsen sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaige weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.M. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
  • Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, bzw. ganz vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie zur Zahlung sonstiger Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, selbst wenn die gelieferte Ware be- oder verarbeitet ist.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Käufer verpflichtet, uns diese sofort unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen. Sollte für uns durch den Zugriff Schaden eintreten, so hat uns der Käufer diese sowie alle Kosten, die durch unsere Interventionen entstehen können, zu ersetzen.
  • Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Käufers abzutransportieren. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Käufer bleibt zur Erfüllung der Restschuld nebst entstandener Kosten verpflichtet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit

  • Erfüllungsort für alle Zahlungen ist der Sitz des Rechnungsstellers.
  • Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgereicht des Rechnungsstellers.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt automatisch die gesetzliche Vorschrift.
  • Die den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben nicht die Bedeutung einer abschließenden Regelung.

Hamburg, i.V. AS Arthur Schröder GmbH

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